Nun steht es fest, wir dürfen ab 15.5.2020 unter stengen Auflagen wieder öffnen. Wir stehen in den Startlöchern und freuen uns.
Es werden besondere Abläufe gelten, diese möchten wir kurz aufzeigen:
-> Jeder Gast wird vor Anreise von uns kontaktiert und über die Abläufe vor Ort informiert.
-> Es dürfen 2 Hausstände zusammen in ein Objekt. Zum Beispiel Oma, Opa mit Enkelkind. Somit sind Gruppen-, Familienzusammenkünfte durch die aktuelle Kontaktsperre (bis 5.6.2020) noch untersagt.
-> Zwischen Abreise und Anreise liegt ein „Erkaltungstag“, d.h. die Wohnung ist nicht belegt, um eine Reinigung mit erhöhtem Aufwand zu garantieren.
-> Wir servieren, auf Wunsch, Frühstück auf dem Tisch in unseren Angerschänke, Abendbrot wird bis zum 5.6.2020 nicht angeboten. Die Gäste müssten sich bitte in den Objekten selbst versorgen.
-> Es besteht eine Mindestaufenthalt von 3 Nächten.
Am 12.5.2020 wird durch das Land Sachsen eine Verordnung bekanntgegeben, welche weitere Auflagen und Regelungen aufweist. Diese werden wir ebenfalls berücksichtigen.
Wir sind uns sicher, dass wir trotz weitreichender Maßnahmen Ihnen einen wohlverdiente Auszeit ermöglichen können.
Herzlichst, Familie Wilfert